Verkehrplanung und Beratung

Schülerverkehre

Durchführung von Vergabeverfahren für Freigestellte Schülerverkehre

Die Schülerbeförderung soll grundsätzlich im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs erbracht werden. Ist dies z.B. auf Grund von körperlichen und/ oder geistigen Beeinträchtigungen eines Schülers nicht möglich, werden die Beförderungsleistungen im Rahmen eines freigestellten Schülerverkehrs durchgeführt.
Mit der Durchführung solcher freigestellten Verkehre wurden in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten Verkehrsunternehmen i.d.R. direkt beauftragt. Die vertraglichen Grundlagen für die lange Jahre bestehenden Beauftragungen sind oftmals unklar. Hinzu kommt, dass die Finanzlage der öffentlichen Haushalte weiterhin angespannt ist.
Aus diesen Gründen gehen immer mehr Schulträger dazu über, mittels Ausschreibungen die Verkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr auf eine neue, rechtssichere vertragliche Basis zu stellen und die Leistungen gleichzeitig zu den geringsten Kosten zu bestellen.

Rechtssichere Verträge, Beförderungsqualität und Kosten sichern

Durch Ausschreibungen können die Schulträger Haushaltsmittel sparen, indem sie den Wettbewerb als Instrument zur Kostenreduzierung gezielt einsetzen. Darüber hinaus sind sie ein Instrument zur Definition von Qualitätsstandards im Freigestellten Schülerverkehr durch den Schulträger.

Unsere Leistungen umfassen u.a.:

  • Erstellung von Ausschreibungsunterlagen inkl. Tourenplanungen
  • Durchführung von Vergabeverfahren
  • Konzepte zu Qualitätsvorgaben und zur Qualitätskontrolle 
  • Erstellen der Vertragswerke
  • Projektmanagement 
  • Begleitung von Nachprüfungsverfahren (1. und 2. Instanz)