Verkehrplanung und Beratung

 

Aktuelles


Zurück zur Übersicht

21.01.2025

Schwerbehindertenerhebung beim Stadtbus Brühl

Die Stadtwerke Brühl haben die IGDB für drei Jahre mit der Erhebung des Anteils der aufgrund einer schweren Behinderung freifahrtberechtigten Fahrgäste beauftragt. Die im Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen gelegene Stadt Brühl besitzt ein Stadtbusnetz mit 9 Linien (701-709). Neben dem Binnenverkehr übernehmen die Stadtbusse auch Zu- und Abbringerfunktionen von der Stadtbahn nach Bonn.

Für Menschen, die durch eine Behinderung in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, erleichtert die Nutzung der Busse die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Gleichzeitig bedeutet die unter bestimmten Voraussetzungen gewährte Freifahrt für Betroffene und ggf. auch für eine Begleitperson Fahrgeldausfälle für die Verkehrsunternehmen. Kann der Anteil der Fahrgäste nachgewiesen werden, der die betreffenden ÖPNV-Linien mit Freifahrtberechtigung nutzt, werden Fahrgeldausfälle gegen Antrag von Bund und Land erstattet. Die Erstattung kann pauschal nach einem vom jeweiligen Land bzw. dem Bund festgesetzten Prozentsatz oder betriebsindividuell nach einem durch eine Verkehrserhebung ermittelten Prozentsatz erfolgen. Zur Ermittlung des betriebsindividuellen Prozentsatzes wird über eine Verkehrserhebung der prozentuale Anteil der freifahrtberechtigen Personen am gesamten Fahrgastaufkommen erfasst.



Zurück zur Übersicht