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16.07.2021

Schwerbehindertenerhebung beim Stadtbus Wildungen

Für Menschen, die durch eine Behinderung in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, ist ein gutes ÖPNV-Angebot oft Voraussetzung für ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Daher wird ihnen bzw. auch Begleitpersonen unter bestimmten Voraussetzungen die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr gewährt.
Für die Verkehrsunternehmen bedeutet dies Fahrgeldausfälle, die gegen Antrag von Bund und Land erstattet werden. Die Erstattung kann pauschal nach einem vom jeweiligen Land bzw. dem Bund festgesetzten Prozentsatz oder betriebsindividuell nach einem durch eine Verkehrserhebung ermittelten Prozentsatz erfolgen. Zur Ermittlung des betriebsindividuellen Prozentsatzes wird über eine Verkehrserhebung der prozentuale Anteil der freifahrtberechtigen Personen am gesamten Fahrgastaufkommen erfasst.

Zur Erfassung des prozentualen Anteils der freifahrtberechtigten Personen sowie zur Ermittlung des betriebsindividuellen Prozentsatzes hat die StadtBus GmbH Bad Wildungen jetzt die IGDB mit einer Schwerbehindertenerhebung für das Jahr 2022 auf ihren vier Stadtbuslinien beauftragt. Wie hoch der Anteil der Fahrgäste mit Schwerbehindertenausweis und Freifahrtberechtigung ist, protokolliert das Erhebungspersonal in den Bussen nach Sichtkontrolle der Fahrkarten. Diese Daten gehen in die Hochrechnung des Gesamtanteils bzw. die Ermittlung des betriebsindividuellen Prozentsatzes ein. Die langjährige Erfahrung der IGDB mit allen Arten von Fahrgasterhebungen garantiert die Einhaltung aller Vorgaben für solche Erhebungen. Dazu gehört auch die gute Schulung des beauftragten Erhebungspersonals.



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