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01.03.2023

Stadtwerke Bad Nauheim schreiben Verkehrsleistung mit Elektrobussen aus

Für Fahrzeuge, die im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen eingesetzt werden, gelten die Regelungen des Saubere Fahrzeug Beschaffungs-Gesetz. Für Ausschreibungen, die nach dem 3. August 2021 veröffentlicht werden, schreibt das Gesetz – von Ausnahmen abgesehen – einen bestimmten Anteil sauberer bzw. lokal emissionsfreier Antriebe vor. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Stadtbusse, wo 45% (bis 2025) bzw. 65% (bis 2030) der für den jeweiligen Auftrag eingesetzten Fahrzeuge saubere Antriebe haben müssen.

Die Stadt Bad Nauheim sowie die Stadtwerke Bad Nauheim GmbH setzen zur Erfüllung dieser Vorgaben auf Elektrobusse. Mit der Begleitung der Ausschreibung für die Verkehrsleistung auf den Linien FB-11, FB-12, FB-14 und FB-15, die ab Fahrplanwechsel 2024/25 für einen Zeitraum von 10 Jahren zu erbringen ist, wurde die IGDB beauftragt. Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 3 Elektro-Standardbusse und 3 Elektro-Midibusse erbracht werden. Dabei sind die Busse vom erfolgreichen Bieter zu beschaffen, während die Ladeinfrastruktur von den Stadtwerken bereitgestellt wird. Dieses Modell bietet eine Win-win-Situation: Busunternehmen brauchen die von lokalen Gegebenheiten abhängige Errichtung der Ladeinfrastruktur nicht einzukalkulieren. Im Gegenzug steht die Tankstelle dann auch für künftige Verkehrsverträge zur Verfügung, desweiteren besteht die Option, dass die Lademöglichkeiten auch durch Dritte genutzt werden kann.

Ausschreibung von Verkehrsleistungen, die mit Elektrobussen erbracht werden, gehören für alle Beteiligten noch nicht zum Alltag. Daher ist jede Ausschreibung Teil eines Lernprozesses, der uns in eine Zukunft mit weniger Kohlendioxid-Emissionen führt. Informationen zur Ausschreibung, deren Teilnahme am 17.März 2023 endet, sind im TED veröffentlicht.



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